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Pfefferspray im Flugzeug, Zug oder auf Reisen – was ist erlaubt?

Pfefferspray im Flugzeug, Zug oder auf Reisen – was ist erlaubt?

Pfefferspray im Flugzeug, Zug oder auf Reisen – was ist erlaubt?

Viele Menschen möchten auch unterwegs nicht auf ihr Pfefferspray verzichten – sei es auf Reisen, im Zug oder im Flugzeug. Doch die Mitnahme ist nicht überall erlaubt. In diesem Beitrag erfährst du, wo du Pfefferspray mitführen darfst, wo es verboten ist und worauf du bei Reisen ins Ausland achten musst.

Darf ich Pfefferspray im Flugzeug mitnehmen?

Nein – Pfefferspray ist im Handgepäck und auch im aufgegebenen Gepäck ausdrücklich verboten. Die Mitnahme gilt als Sicherheitsrisiko und wird von allen Fluggesellschaften und internationalen Sicherheitsbehörden untersagt.

Wer versucht, Pfefferspray am Flughafen mitzuführen, muss mit:

  • Sicherheitskontrolle und Beschlagnahmung
  • Bußgeld oder Anzeige
  • gegebenenfalls Flugverbot rechnen

Wie sieht es mit Pfefferspray im Zug aus?

In Zügen der Deutschen Bahn ist das Mitführen von legal gekennzeichnetem Tierabwehrspray grundsätzlich nicht verboten. Allerdings gilt: Der Einsatz ist nur im äußersten Notfall erlaubt.

Beachte:

  • Trage das Spray sicher und nicht offen sichtbar
  • Vermeide Verunsicherung anderer Fahrgäste
  • Die Bahn oder das Zugpersonal kann das Mitführen im Einzelfall untersagen

Mit Pfefferspray ins Ausland reisen – erlaubt?

Hier gilt: Informiere dich unbedingt über die Gesetze des Ziellandes! In einigen Ländern ist Pfefferspray erlaubt, in anderen streng verboten oder nur mit behördlicher Genehmigung zulässig.

Beispiele:

  • Schweiz: erlaubt, aber bestimmte Modelle verboten
  • Österreich: erlaubt, aber nur zur Selbstverteidigung
  • Frankreich: nur bis 100 ml erlaubt, ab 18 Jahren
  • Großbritannien: verboten – gilt als Waffe
  • Italien: erlaubt mit Einschränkungen (z. B. max. 20 ml OC, ab 16 Jahren)

Der unerlaubte Import kann zu Geldstrafen, Einziehung oder sogar Strafanzeigen führen. Im Zweifel solltest du dein Spray zu Hause lassen und dich vor Ort nach Alternativen erkundigen.

Was gilt für Kreuzfahrten, Fähren und Veranstaltungen?

Auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren sind Pfeffersprays meist – auch im Gepäck. Bei Großveranstaltungen, Konzerten oder Fußballspielen ist das Mitführen in der Regel ebenfalls untersagt. Achte auf die Hausordnung oder Veranstaltungsregeln.

Fazit

Pfefferspray darf nicht im Flugzeug mitgeführt werden. Im Zug ist es unter bestimmten Bedingungen erlaubt, bei Auslandsreisen hingegen häufig verboten oder eingeschränkt. Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert sich vorab genau über die Bestimmungen des Ziellandes.

Auf PfeffersprayExpress.de beraten wir dich gern zu rechtssicheren Produkten und sicherem Transport – damit du im Alltag und auf Reisen keine bösen Überraschungen erlebst.

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